Januar 7, 2026 | admin

Resturlaub 2025

Jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, den Resturlaub aus 2025 spätestens bis zum 31.03.2026 aufzubrauchen. Sollte die Belegungsplanung gegen eine Genehmigung eines Antrags sprechen und daraus resultierend am 31.03.2026 noch Resturlaubstage vorhanden sein, wird im Rahmen eines Gespräches die weitere Vorgehensweise individuell besprochen.

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